Schonzeit für Gehölze

Brutzeit ist nicht Schnittzeit - BUND erinnert an Schonzeit für Gehölze

In der Geschäftsstelle des BUND Regionalverbandes Neckar-Alb gehen auch im März immer wieder Hinweise ein, dass im Siedlungsbereich, auf Streuobstwiesen oder an Straßen Rückschnitte und Rodungen von Gehölzen stattfinden. Deshalb erinnert der Naturschutzverband daran, dass laut Bundesnaturschutzgesetz zwischen 1. März und 30. September Bäume, Hecken und lebende Zäune (bis auf Ausnahmen) nicht abschnitten oder auf Stock gesetzt werden dürfen. Der Sinn dahinter? - Auf und unter Büschen bzw. Bäumen finden Vögel, Säugetiere oder Insekten nicht nur mehr oder weniger ganzjährig Nahrung und Schlafplätze, sondern mit Beginn der Vegetationszeit werden sie zur Kinderstube für zahlreiche Vögel. So brütet z. B. der Zaunkönig, ein winziger, aber lautstarker, auch im Siedlungsgebiet vorkommender Sänger in den unteren Etagen wenig gepflegter Gebüsche. Außerdem sind die frühblühenden Weiden(kätzchen) eine der ersten Nahrungsquellen für Honig- und Wildbienen.
Zwar sind schonende Pflegeschnitte auch während der Vegetationszeit zulässig. Aber, so Barbara Lupp von der BUND-Geschäftsstelle: "Falls Sie Nester oder gar brütende Vögel antreffen, schützen Sie unsere tierischen Mitbewohner und warten Sie mit dem Schneiden bis nach der Brutsaison. Der nächste Herbst kommt bestimmt!"
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